Wertminderung wegen "Unfallfahrzeug"

04.01.2011 16:12:35

Hallo Liste,

allen vorweg ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!

Frage:
Einem Kunden ist jemand in die Tür des geparkten PKWs gefahren.
Nun stellt der Kunde die Frage, ob neben der Reparatur auch eine
Wertminderung geltend gemacht werden kann, da bei einem künftigen
Verkauf das Fahrzeug als Unfallwagen gilt.

Ich meine es sind nur die Reparaturkosten zu erstatten ?

Frage 2:
Wie bemisst sich die Höhe der Entschädigung für den Verzicht auf
einen Leihwagen ?

mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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