Widersprüchliche Mitteilung eines VU's zum Vertragsablauf

16.02.2004 09:47:54

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
folgender Sachverhalt:
Am 14.07.03 fragten wir bei einem VU mittels Maklerauftrag den
Vertragsstand einer PHV ab.
Der Vertrag wurde nicht von uns vermittelt.
Antwort des VU: Ablauf 01.09.2004
Da es für eine ordentliche Kündigung zu spät war, kündigten wir den Vertrag
am 06.02.04 zum 01.09.2004.
Anwort des VU: Wir haben den Vertrag bereits zum 01.09.03 aufgehoben.

Einmal davon abgesehen, dass man hier den Eindruck bekommen könnte, sich
das bessere aussuchen zu können, stellt sich die Frage, was hier die
korrekte = haftungssichere Vorgehensweise ist.
Nach meiner Meinung sollten wir auf Fortbestehen des Vertrages bis zum
01.09.04 bestehen, da ja sonst seit 01.09.03 kein Versicherungsschutz
bestanden hätte. Vielleicht sollten wir dann noch für die Fortführung des
Vertrages unseres Courtage einfordern...?
Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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