Wie sicher sind Pools überhaupt: Vermögensnschadenhaftlicht??

12.02.2011 05:52:50

Guten Tag werte Kollegen,

auf die "Fair in Finance" Pleite - Bestände der Makler weg, will ich
nicht weiter eingehen, aber vielleicht kennt da jemand Hintergründe.

Statt dessen: heute ganz neu frisch auf den Schreibtisch:

Antrag auf Dienst- Privathaftpflicht für Krankenschwester an Pool
weitergegeben. Rückruf des Pools: das ginge nicht, denn das Konzept sei nicht für
medizinische Berufe gedacht.
Ach ja? Dumm nur dass ich in [Name ausgeblendet] Voraussicht vor Jahren mir genau das
Gegenteil vom Versicherer habe schriftlich bestätigen lassen.
Ich bin gespannt was jetzt passiert, schließlich ist es nicht der
Versicherer sondern der Produktkonzeptionär der sich auf den Standpunkt stellt,
dass medizinische Berufe nicht versicherbar wären und stellt sich damit in
Gegensatz zu seinem Produktgeber/Versicherer.

Konsequenz:

1) hier haften Pool und Konzeptionär, wie hoch ist eigentlich deren
Vermögensschadenhaftpflicht

2) wer zahlt einem eigentlich den Mehraufwand für Umdeckung wenn sich die
Information tatsächlich als falsch herausstellt

3) A L L E S schriftlich geben lassen, anders gehts nicht.

Bin gespannt was rauskommt, ich halte Sie auf dem laufenden.

Um nicht gegen die Nettiquette zu verstoßen: hiermit eine "Tüte voll
Empörung" zusammen mit einer "Portion na ist doch wahr".

Ihr

[Name ausgeblendet]

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