Wohngebäude-Kündigung beim ehemaligen öffentlich-rechtlichen Versicherer
Guten Tag Kolleginnen und Kollegen,
ein Kunde von mir hat bei einem bekannten ehemaligen
öffentlich-rechtlichen Versicherer aus Düsseldorf
seine WG-Versicherung gekündigt und bekam sinngemäß
die Aufforderung:
- erst einmal einen neuen aktuellen vollständigen
Grundbuchauszug in Kopien und
- die schriftlichen Zustimmungen aller Grundpfand-
gläubiger vorzulegen
- Basis für diese Forderungen sei das Recht öffent-
lich-rechtlicher Versicherer (oben beschriebener
Versicherer ist aber schon seit Jahren eine AG!)
Der Kunde legte trotzdem den gewünschten Grundbuch-
auszug vor und die Zustimmung der Bank sowie zum
getilgten Darlehen die Löschungsbewilligung.
Damit ist der Versicherer aber immer noch nicht zu-
frieden!? Er besteht doch sage und schreibe sogar
vom ehemaligen Gläubiger der Löschungsbewilligung
auf dessen Zustimmung, obwohl dieser schon seit
Jahren nicht mehr Vertrags-Partner des VN ist.
Ich erspare mir über Sinn und Unsinn zur og. Sache
jeglichen Kommentar, sehe es aber anderseits auch
nicht als Makler-Aufgabe an, für solche Versicherer-
Gebaren mit nachfolgenden berechtigten Kunden-
Beschwerden wertvolle Zeit zu vergeuden.
Ein Kollege [Name ausgeblendet], dass er hierzu von einem kunden-
freundlichen Urteil gehört hätte, ohne das Akten-
zeichen zu kennen.
Kann einer von Ihnen mir bzw. dem Kunden irgendwie
möglichst einfach-praktikabel weiterhelfen.
Mit bestem Dank im voraus
[Name ausgeblendet]
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