Wohngebäudeschaden

03.03.2004 08:13:54

Guten Tag an die Listenteilnehmer,

eine Frage zur Regulierung von Rohrbruchschäden.

Eine Kundin hat eine vermietete ETW in einem Mehrfamilienhaus. Die Wohnung
war mit Teppich ausgelegt, welcher am Rand verklebt war und mit den
Fußleisten ebenfalls fest verankert.

Nach einem Rohrbruch im Haus ist der Teppich zerstört worden. Die AXA (
Wohngebäudeversicherer) verweigert den Ersatz des Teppichs unter Hinweis auf
die Tatsache, dass der Teppich nicht voll verklebt war und somit nicht
Bestandteil des Gebäudes war.

Wie ist ihre Meinung hierzu?

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...