Wohngebäude - Elementar

02.03.2006 14:51:13

Hallo,

in einem Versichererrundschreiben stand heute:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Nichtanzeige einer erheblichen Schneelast für dieses Risiko eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung bei der Antragstellung darstellt, auch wenn im An-trag oder der Angebotssoftware danach nicht ausdrücklich gefragt wird.

Im Schadenfall werden wir uns auf die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen und den Schadenfall ablehnen.

Soll das so verstanden werden, dass man ab sofort fragen muss ob's im Winter schneit? - Manchmal frage ich mich wo es schneit? - tschuldigung

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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