Wohngebäude-Versicherung Klauseln

04.02.2011 12:38:42

Hallo Listenteilnehmerinen/-Teilnehmer,

ich benötigen Hilfe.

Unser Kunde hat eine Wohngebäudeversicherung von 1970 die irgendwann auf VGB 88 von 1993 umgestellt wurde.
Beim Versicherer gibt es hierzu keine Akte mehr.

In 2010 bekommt der Kunde eine Zweitschrift wo als Vertragsbestandteil Bedingungen, Deklarationen und Klauseln mit der jeweiligen Druckstücknummer aufgeführt sind.

Jetzt bei einem Schaden sagt der VS, "Klauseln gelten nur wenn vereinbart und in der EDV ist keine Vereinbarung".

Die machen sich dass aber einfach! Oder ist dieses Druckstück uneingeschräkter Bestandteil, weil im Versicherungsschein kein eindeutiger Hinweis?

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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