Zeitarbeitsfirma

08.09.2006 09:31:03

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Zeitarbeitsfirma übersenden leihweise seine angestellten Mitarbeiter an ein Fremduntermnehmen. Dieser richtet DORT einen Schaden an - im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist dieser Arbeitnehmer und seine Zeitarbeitsfirma nicht haftbar zu machen, da er wie ein eigener Angestellter behandelt wird (wenn meine Buchhaltung meinen PC versehendlich zerstört habe ich auch Pech gehabt).

Nun die Frage:
Es soll aber angeblich ein VU geben, welche solche Regressansprüche absichert, obwohl es keine HGB/BGB Haftuungsgrundlage hierfür gibt (die MA-falschauswahl einmal weggelassen)

Vielleich kann mir jemand helfen

Basler, Gerling, Allianz, AXA und Zürich NICHT

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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