Zeitwertentschädigung für Brillen nach Haftpflichtschaden!

10.09.2004 09:07:26

Guten Morgen werte Kollegen,

mir sind mittlerweile zwei Fälle bekannt,wo der das allseits beliebte VU
Allianz, Brillen von Geschädigten nach einem Haftpflichtschaden nur nach
einem fiktiven Zeitwert, hier jeweils 45,-€, abrechne.
Frage, ist dies rechtens, auch wenn die Anschaffungspreise wesentlich höher
waren?
Kann ich dagegen vorgehen und kennt jemand von Euch die Problematik?

MfG

[Name ausgeblendet]

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