Zeitwertentschädigung für Brillen nach Haftpflichtschaden!
10.09.2004 09:07:26
Guten Morgen werte Kollegen,
mir sind mittlerweile zwei Fälle bekannt,wo der das allseits beliebte VU
Allianz, Brillen von Geschädigten nach einem Haftpflichtschaden nur nach
einem fiktiven Zeitwert, hier jeweils 45,-€, abrechne.
Frage, ist dies rechtens, auch wenn die Anschaffungspreise wesentlich höher
waren?
Kann ich dagegen vorgehen und kennt jemand von Euch die Problematik?
MfG
[Name ausgeblendet]
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