Zu " Riester"-Verträgen

10.11.2004 12:02:38

Sehr geehrte Listenteilnehmer,

mit Interesse verfolgen wir die Diskussion um die verschiedenen Aspekte
der "Riester"-Verträge und sind, wie nun schon seit über 2 Jahren,
fasziniert, wieviele Gerüchte und Halbwahrheiten um diese Verträge
ranken.

Daher ganz kurz einige grundsätzliche Fakten:

1. "Riester"-Verträge erhalten direkte Zulagen für die versicherte
Person und jedes Kind.
2. Durch "Riester"-Verträge gibt es einen ZUSÄTZLICHEN nicht
unerheblichen Steuervorteil, der je höher ausfällt, desto höher das zu
versteuernde Einkommen ist (Stichworte: Sonderausgabenabzug und
Günstigerprüfung).
3. "Riester" lohnt sich genau aufgrund von Punkt 2 unter
Renditegesichtspunkten auch für (gut verdienende) Singles und nicht nur
für Familen mit vielen Kindern, da sowohl Zulagen als auch
Steuervorteile fließen, während die Gesamtverzinsung normalerweise
ähnlich den klassischen (Renten-)Produkten ist.
4. Für "Riester" gilt die nachgelagerte volle Besteuerung, allerdings
aus heutiger Sicht ohne Berücksichtigung von
Sozialversicherungsbeiträgen (Vorteil gegenüber beispielsweise
bAV-Lösungen). Inwieweit diese nachgelagerte Besteuerung den Vorteil der
Förderung und Steuervorteile während der Ansparphase ausgleicht, kann
beispielsweise im MORGEN&MORGEN-Vergleichsprogramm AV-WIN individuell
berechnet werden.
5. Bei Kündigung müssen die Zulagen unverzinst zurückgezahlt werden (es
gibt Vertriebsstrukturen, die "Riester" nur aus diesem Grund verkauft
haben).
6. Die Kostenbelastung von "Riester"-Verträgen ist nicht grundsätzlich
höher als bei Alternativ-Anlagen. Zur genauen Betrachtung wird im
MORGEN&MORGEN "Riester"- und Pensionskassen-Vergleichsprogramm AV-WIN
ein Kostenquotient ausgewiesen. Anfänglich können die Kosten natürlich
höher sein, da die Provision verteilt wird. Allerdings sind diese Kosten
bei einem Nicht-"Riester"-Vertrag in den ersten Jahren bei voller
Zillmerung sicherlich nicht niedriger.
7. Derzeit können 2% der Vorjahreseinkommen jährlich inkl. Zulagen
eingezahlt werden. Um den maximalen Steuervorteil zu erhalten und um den
Beitrag nicht jedes Jahr anpassen zu müssen, können 2% der
Beitragsbemessungsgrenze (spezielle "Riester"-BBG liegt bei 52.500 EURO,
also 1050 EURO) jährlich eingezahlt werden.

In 2005 sind einige Vereinfachungen für die "Riester"-Policen geplant,
so daß beispielsweise der Zulagenantrag nur noch einmal gestellt werden
muß.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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