Zulagen Riester auch für betreute Enkelkind ?

24.05.2018 20:01:01

Liebe Kollegen,

Frage an die Profis in diesem Bereich, weil ich noch keine eindeutig
schlüssige Antwort von der Gesellschaft erhalten habe : Kundin hat die
Vormundschaft & Betreuung des Enkelkind übernommen , erhält auch das
Kindergeld ( steuerlich vermerkt ) Es wird nun gefragt ob in ihrer eignen
Riester Rente die Kindergeldzulage für das Enkelkind mit beantragt werden
kann ? Lange ist es her, habe aber

im Kopf das nur der direkte Anspruch durch die leibliche Mutter in einem
eignen Vertrag die Überweisung der Kinderzulage rechtfertigen würde !

Versicherer sagt intern müsste der (un)mittelbare Anspruch geprüft werden ?
Zur Tochter der Kundin besteht keine Beziehung seitens meiner Agentur , eine
Riester Rente besteht nicht für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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24.05.2018 21:39:32

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich könnte mir vorstellen, dass die

https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Navigation/public/1_ZfA/12_Kontakt_

das wissen.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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24.05.2018 21:43:32

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

sehr gute Idee , vielen Dank !

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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31.05.2018 10:40:26

Und, Herr [Name ausgeblendet], gibt es Förderung? Ich tippe ja!

Hans Anton [Name ausgeblendet]

[Name ausgeblendet]

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31.05.2018 13:36:18

Guten Tag Kollege [Name ausgeblendet],

sorry, ganz vergessen im Forum die Antwort zu posten ..

Ja Sie tippen richtig ! Entscheidend ist die schriftlich bestätigte
Vormundschaft (Jugendamt ), die die Kundin von ihrer Tochter für das
Enkelkind übernommen hat, in einher mit der Beantragung des Kindergeldes und
Auszahlung auf Ihr Konto. Somit tritt sogar unmittelbare Förderung für die
"Großmutter" ein. Kompliziert wird es erst dann ,so die ZfA, wenn z. Bsp.
Familienmitgliedern aus weiteren Blutverwandtschaftslinien ( Tante / Onkel )
alternativ solch eine Zulage beantragt hätten.

Danke nochmals für den Tipp.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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