abgelehnter RS-Fall

02.04.2004 22:06:06

Hallo Listenteilnehmer,

ein Mandant von hat eine Wohnung gemietet, da er von seiner Ehefrau
ausziehen wollte. Dann haben sich beide doch wieder geeinigt und er hat den
Mietvertrag widerrufen. Auf Grund dessen ist er vom Vermieter wegen
Einhaltung des Mietvertrages verklagt worden. Angeblich war auch mit dem
Mietvertrag etwas nicht in Ordnung, so daß ein Kündigungsrecht bestand. (Das
sei aber mal dahingestellt, habe ich auch nicht überprüft.)

Die Rechtsschutz-Union lehnt jetzt den Fall in der Rechtsschutz für alle
selbstbewohnten Wohneinheiten ab, mit folgender Begründung:
"Es fehlt hier leider an den Voraussetzungen für den Einbezug dieser
Angelegenheit in den Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht für
die selbstgenutzen Wohneiten des VN. Im vorliegenden Fall wurde die
betroffene Wohnung nicht von unserem VN bezogen, so daß sich der Vers.schutz
auf diese Einheit nicht erstrecht. Wir bitten um Verständnis."

Mich würde Ihre Meinung hierzu interessieren. Muß die Wohnung wirklich schon
bezogen sein, damit diese im Versicherungsschutz erfasst ist?!

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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