ausreichende HP-Versicherung für Wohnungsverwalter?

17.02.2011 11:39:11

Guten Tag Kollegen,
mein Kunde ist Wohnungsverwalter und entsprechend HP-versichert.
Ein Artikel im "Wohnungseigentum" empfiehlt zu prüfen, ob "der besonders zu vereinbarende Einschluss von HP-Schäden möglich ist, die auf einen sonst nicht versicherten Sachschaden zurückgehen".
Der Fall: Durch eine gebrochene Grundleitung versickerte 4 Monate lang Trinkwasser,
das den Wasserbetrieben bezahlt werden mußte. Die Wohnungseigentümer nahmen den Verwalter in Regreß. Der Verwalter klagte gegen seine HP-Versicherung. Das zuständige Kammergericht urteilte, dass der Vermögensschaden beim Verwalter auf einem nicht mitversicherten Sachschaden beruht. Das Gericht weist darauf hin, dass der Einschluss in die Vermögensschaden-HP vereinbart werden kann.
Die Conti hält das nicht für notwendig bzw. nur versicherbar mit einer Büro-HPV des Verwalters. Ausserdem trifft den Verwalter bei solchen Allmählichkeitsschäden keine Schuld,
da er nicht verpflichtet ist, dauernd die Leitungen zu überprüfen.
Kann mir jemand einen Tipp dazu geben?
M f G

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Dipl.-Kaufmann Horst [Name ausgeblendet]

[Name ausgeblendet]

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