bAV: Arbeitnehmer-"Eigenbeteiligung"
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bAV ist nicht mein Steckenpferd, dennoch wird man ja manchmal stutzig
bei dem, was man vor die Nase bekommt:
Ein e.V. bietet seinen Mitarbeitern Arbeitgeber-finanzierte
Direktversicherungen an: 6% vom Brutto. Tarifrecht ist TVöD W.
Nun reduziert hier und da mal ein Mitarbeiter dauerhaft seine Stunden;
interessanterweise bleibt (nach Absprache mit den Arbeitnehmern) der
DV-Beitrag in gleicher Höhe bestehen, die Differenz wird den
Mitarbeitern vom Netto abgezogen.
Ist diese Möglichkeit im TVöD W so vorgesehen?
Müsste die von den Arbeitnehmern gezahlte Differenz nicht als
'Entgeldumwandlung' behandelt werden?
Besten Dank für 'sachdienliche' Hinweise!
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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