bAV DV aus 2003 AG-Wechsel

07.03.2005 21:37:27

Hallo Kollegen,

ich bin gerade an einer Frage bei der ich einen "handwerklichen Fehler" in
der Neuregelung der bAV vermute.

Situation:

Kunde (AN) beendet seine Tätigkeit bei AG 1 in 2004. Seine DV nimmt er mit
und zahlt die Beiträge zunächst privat weiter. In 2005 bekommt er eine neue
Arbeitsstelle bei AG 2 und dieser erklärt sich bereit, den DV-Vertrag
fortzuführen. Bisher nach § 40b versteuert und steuerfreie Auszahlung incl.
Kapitalwahlrecht.

Wenn ich richtig informiert bin ist eine Weiterführung nach § 40b nur
möglich, wenn die Zusage in 2004 erteilt wurde, was hier nicht der Fall sein
kann.

Das würde bedeuten, dass jeder der in den nächsten Jahren mit einer alten DV
den AG wechselt seinen Vertrag stilllegen muss oder aber privat weiterzahlen
sollte, da eine Fortführung nach $40b nicht möglich ist. Gleichzeitig wird
die verbesserte Portabilität überall groß herausgestellt. Soviel zum
Verbraucherschutz. Oder irre ich mich?

Gruss

[Name ausgeblendet]

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