bAV: Gleichbehandlung der Mitarbeiter

12.12.2005 09:10:22

Hallo Liste,

ich habe eine Frage an die Praktiker aus dem Bereich bAV und der
erforderlichen Gleichbehandlung.

Es gibt ein Urteil zum allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz in der
betrieblichen Altersversorgung. In den Übungsfällen wird zumeist
zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden, der Arbeitgeber muss
zur Differenzierung zwischen den Gruppen berechtigt sein.

Jetzt meine Frage an die Praktiker, ob folgende Konstruktion zulässig ist:

Unternehmen A GmbH gründet das von ihm beherrschte Unternehmen B GmbH.
Der Geschäftszweck beider Unternehmen ist gleich, die Tätigkeiten der
Arbeitnehmer unterscheiden sich in keiner Form. Allerdings zahlt die B
GmbH seinen Arbeitnehmern einen nicht unerheblichen Zuschuss zur
Direktversicherung, die A GmbH jedoch bietet dieses nicht an.

Aus meiner Sicht darf der Arbeitgeber, bei dem es sich zwar um
unterschiedliche juristische Personen handelt, die aber wirtschaftlich
eine Einheit darstellen, die Arbeitnehmer nicht unterschiedlich
behandeln. Ist aber mehr Bauchgefühl :(

Gruss,

[Name ausgeblendet]

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