bAV - Haftung des Arbeitgebers

19.07.2005 11:11:58

Hallo!

Mir wurde Zugetragen, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer im Rahmen
seiner Fürsorge- und Informationspflicht über die Vorteile und Nachteile
einer Umwandlung von Bruttobezügen zugunsten einer bAV unterrichten muss.
Macht er dies nicht, so soll der Arbeitgeber ggf. Schadenersatzpflichtig für
die entgangenen Steuer- und Sozialabgabevorteile sein. Alles Blödsinn???

Wer hat hierüber ggf. einen Zeitungsbericht, ein Schreiben eines Anwalts
oder ähnliches?

Ist es eigentlich schon Rechtsberatung, wenn ich meinen Interessenten
hierüber aufkläre?

Jetzt können Sie mich kennenlernen! www.zur-huenenburg.de !

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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