bAV - Risiko-LV

24.06.2005 23:15:45

Hallo werte Kollegen,

Folgender Hintergrund: Kunde muss eine Risiko-LV zwecks Absicherung des Darlehens abschliessen. Da es das Recht auf Entgeltumwandlung seit 01.01.2002 gibt, kann er die biometrischen Risiken über den Arbeitgeber via Entgeltumwandlung absichern. Da die Finanzierung schon eine mega Akrobatik war, muss ich zusehen, dass ich alles mögliche tue, um seine Kosten so gering wie nur möglich zu halten. Nun jetzt die Frage dazu:
Steht die Abtretung der Rechte aus der Risiko-LV an die Bank im Wege, wenn die RIsiko-LV über den Arbeitgeber als Entgeltumwandlung läuft?

mfG

[Name ausgeblendet]

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