bAV bei Privatinsolvenz

30.01.2007 15:13:08

Liebe Kollegen!

Ein Kunde fragt an, ob er eine betriebliche Altersvorsorge abschließen
darf. Der Kunde steckt zur Zeit noch in einem
Verbraucherinsolvenzverfahren welches erst in 4 Jahren endet. Er möchte
100 Euro vom Bruttoeinkommen umwandeln welches zur Folge hätte das sein
Nettoeinkommen um ca. 40 Euro geschmählert würde.

Sein Nettoeinkommen liegt zur Zeit bei ca. 1.200 Euro. Hiervon bleiben
Ihm 990 Euro - der Rest wird gepfändet. Somit wurde Ihn der Beitrag zur
Direktversicherung in keinster weise tangieren. Allerdings würden die
Gläubiger quasi die Zeche bezahlen.

Hatte schon mal jemand diesen Fall und ist dies zulässig?

Gruß

[Name ausgeblendet]

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