bAV - gezillmerte / teilgezillmerte Tarife

17.11.2006 23:41:51

Hallo werte Kollegen,

Folgende Situation: Kundin, Arbeitnehmerin bei Edding, hat mir ein Prospekt der Skandia über die Pensionszusage per Entgeltumwandlung (in Kooperation mit "Funk") vorgelegt. Sie teilte mit, dass sie auch die Möglichkeit hätte, eine DV über die Allianz abzuschließen (irgendwelche 1% Regelung vom Gehalt?). Sie fragt, welcher Weg besser sei...

Ich teilte ihn dillentantisch mit, dass die Pensionszusage beim Arbeitgeberwechsel nicht privat weitergeführt werden kann, wie eine DV. Da ich den Lehrgang "Fachkaufmann bAV (IHK)" noch nicht begonnen habe, erlaube ich folgende Fragen hier in der Liste zu stellen:

Meine Fragen an die bAV-Experten:

- Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ungezillmerte Tarife, sofern sich herausstellt, dass die zur Entgeltumwandlung angebotenen Verträge gezillmert sind?
- Kann/ darf der Arbeitnehmer eine DV bei einem anderen Anbieter abschließen, der explizit einen ungezillmerten Tarif hat?
- Ist eine Courtageteilung üblich, wenn sich die Kundin für den einen oder anderen Weg der bAV entscheiden und ich ihr dabei geholfen habe, sich für die Pfefferminzia zu entscheiden.

mfG

[Name ausgeblendet]

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