einseitige Abänderung der VS-Summe

06.09.2005 17:58:39

Hallo werte Kollegen,

auch wenn die Frage, den einen oder anderen ärgern bzw. verblüffen wird,
stelle ich sie trotzdem:

Hat der Kunde ein einklagbares Recht, die Versicherungssumme (in der
Summenversicherung) einseitig zu reduzieren? Ich habe einen Kunden, dem
eine richtig schlechte und verdammt teuere Unfallversicherung verkauft
wurde. Der Versicherer verweigert die beim Vertragsabschluss vereinbarten
Versicherungsleistungen auf die tariflichen Minimal-Leistungen runter zu
schrauben.

Weder in den Bedingungen noch im VVG habe ich dazu etwas gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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