entschädigung in der Sach / Inhaltsversicherung / Gewerbe

08.12.2008 06:34:57

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in der Sach Inhaltsversicherung Gewerbe kann die Neuwertversicherung vereinbart werden. Jedoch wird bei der der Summenermittlung nach Schadenfall, der Abnutzungsgrad der einzelnen Wirtschaftsgüter festgestellt. Sinkt der Abnutzungsgrad unter 40% je beschädigtes Gut, so wird der Zeitwert ersetzt. Festgestellt wird er Wert der Güter durch einen Gutachter. Nunmehr habe ich ein aus meiner Sicht, ein berechtigtes Interesse eines Mandanten, welcher diese Regelung gern schriftlich haben möchte. Leider findet man in den mir vorliegenden Bedingungen keine solche Aussage. VHV , Gerling , Victoria. Wie verfährt der Kollege [Name ausgeblendet]in einem solchen Fall? Meinem Wissen nach, ist die Verfahrensweise eine allgemein gültige.

Vielen Dank. Sie können mich auch gern direkt kontaktieren, wenn das Thema zu komplex wird zum niederschreiben.

[Name ausgeblendet]

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