fristlose Kündigung der UV - Schufa-Eintrag?

16.06.2004 23:00:16

Hallo liebe Kollegen,

ich habe gerade einen Kunden, der einen den Bedingungen nach wirklich schlechten Unfall-Versicherungsvertrag
mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen hat. Welche Konsequenzen, ausser Wegfall des Versicherungsschutzes, können entstehen, wenn er den Vertrag fristlos kündigt und die Einzugsermächtigung widerruft? Kann im schlimmsten Falle ein Schufa-Eintrag, wegen "nicht vertragsgemässer Vertragserfüllung" fällig werden?

Martin T. [Name ausgeblendet]
Versicherungsmakler - Hamburg -

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...