haben Mieter und Eigentürmer den gleichen Erstattungsanspruch ( VHB 92 ) ??

18.10.2005 15:31:23

Sehr geehrte Kollegen,

in den VHB 92 ist unter §1 Abs. 2b folgendes geregelt:
Versichert sind auch
"in das Gebäude eingefügte Sachen, die der VN als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr
trägt, insbesondere sanitäre Anlagen und ...."

In den VHB ist also explizit der "MIETER" benannt.
Wie verhält es sich aber mit der Erstattung beim "Eigentümer" der Whg.?
Auch bei diesem könnten durch eine der versicherten Gefahren ja sanitäre Anlagen beschädigt werden.
Wird hier auf die Möglichkeit der Gebäudeversicherung verwiesen?

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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