haftet der Anhänger?

08.01.2015 18:43:16

Guten Tag werte Kollegen,

manchmal sitzt man auf dem "Schlauch".

Folgender Fall:

Ein LKW mit Anhänger fährt beim Rückwärtsrangieren eine übersehene Straßenlaterne um.

Der LKW gehört aber einem Freund der Hänger dem Schädiger selber.

Kann der Schaden allein über die Hängerhaftpflicht abgewickelt werden, oder muß das ziehende Kfz
belastet werden?

Irgendwie hatte ich in Erinnerung, dass es da eine Änderung zu Lasten der Hängerhaftpflicht gab.

Danke für die Hilfe,

Ihr

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...


08.01.2015 19:05:28

Werter Kollege [Name ausgeblendet],

ihre Erinnerung trügt Sie nicht !

Seit Ende 2013 ( Grundsatzurteil ) wurde die Haftung für Zugmaschinen und
deren Anhänger , insbesondere für jegliches Gewerbe , geteilt ! Deshalb wird
auch gerne bei Versicherungen für Anhänger nach der Gesellschaft gefragt die
die Zugmaschine versichert hat und auf die veränderte Haftungslage
hingewiesen !

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...

09.01.2015 11:51:10

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

wenn ein Anhänger an einem Zugfahrzeug, wie z. B. LKW, PKW angekuppelt bzw.
fest mit

diesem verbunden worden = somit eine Einheit ist und in diesem Zustand einen
Fremd-

= Haftpflichtschaden verursacht wird, hat der Geschädigte die freie Wahl, ob
er seinen

Schaden dem Zugfahrzeug- oder Anhänger-Haftpflichtversicherer meldet und von
diesem

den vollen Schadenersatz-Anspruch fordert (laut Rechtsprechung =
Gesamtschuldnerische

Haftung).

Jedoch ist grundsätzlich der Schaden zu 50% von beiden KFZ-Versicherern zu
tragen, so

dass davon auszugehen ist, dass der 50%-vorleistende Versicherer sich die
andere Hälfte

von der “mitbeteiligten“ KFZ-Versicherung erstatten lässt.

In diesem Zusammenhang interessiert den oder ggf. die Halter von Zugfahrzeug
und

Anhänger - insbesondere bei 2 verschiedenen Haltern gemäß Ihrer Anfrage
natürlich

sehr, ob sich bei Schaden-Teilung der Schadenfreiheits-Rabatt vom
Zug-Fahrzeug ver-

schlechtert im Gegensatz zur schadenfreiheitsrabattunschädlichen Regulierung
in

Teilungsabkommen-Schaden-Fällen.

Bisher ist mir dazu nur bekanntgeworden, dass die Versicherer beim oben
beschriebenen

Zugfahrzeug-Anhänger-Haftpflichtschaden den Schadenfreiheitsrabatt des
Zugfahrzeug-

Versicherungsvertrages schlechterstellend zurückstufen.

Hat einer der Kolleginnen oder Kollegen dies in der Praxis schon erlebt?

Wäre sicher für Listenteilnehmer, die KFZ-Versicherungen vermitteln,
interessant, ob sich

alle Versicherer in solchen Fällen schadenfreiheitsrabattbelastend verhalten
oder doch

nicht.

Ein erfolgreiches Jahr mit Glück, Gesundheit und Zufriedenheit wünscht

Siegfried Berndt

AKKURA
Versicherungsvermittlung GmbH
Finanzierungen - internationale Vermögensanlagen - Versicherungen

Waat 21
D-41363 Jüchen

Tel. : 02166 - 1 47 12 67 (Siegfried Berndt)
Mobil : 0176 - 63 33 52 93 (Siegfried Berndt)
E-Mail :

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...