künftige Besteuerung von LV ?

15.10.2003 12:10:13

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],
vielen Dank für Ihre Antwort auch wenn ich nochimmer nicht genau weiss, was
an den "Gerüchten" dran ist.

Richtig ist, das keine übereilten Abschlüsse getätigt werden sollten und ein
gewissenhafter Makler wird dies sicher seinen Kunden auch nicht empfehlen.
Aber in dem Punkt : "nachgelagerte Besteuerung - dafür sofortige
Absetzbarkeit der Beiträge " kann ich Ihnen leider nur begrenzt zustimmen.
Lt. Aussage von Hr. Prof. Rürup am BCA-Messekongress kommt diese Möglichkeit
aber nur für "staatlich gewünschte" Kapitalanlagen in Frage.
Sämtliche anderen Möglichkeiten werden auch weiterhin aus bereits
versteuertem Einkommen bezahlt und unterliegen dann trotzdem einer Steuer.
Ich bin mir nicht sicher ob "staatliche Wünsche" tatsächlich auch dem
Kundenwunsch / - nutzen entsprechen.
Und vorallem ...... WIE sicher sind diese Regelungen ???? Bis zur nächsten
Wahl ??? Bis der staatliche Schuldenberg noch größer ist ???
Und glauben Sie allen Ernstes, das gerade in unserem Staat die Steuern
jemals dauerhaft gesenkt werden ? :-)))

mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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