kann jährliche ZW bei KFZ von der Veers.-Gesellschaft vorgeschrieben werden

16.03.2018 13:56:13

guten Tag,

mein Kunde, ein Hartz IV Empfänger mit negativer Schufa, kann nicht mit einer Jahreszahlung in Vorleistung gehen und möchte deshalb seine KFZ-Versicherung mtl. bzw. max. ¼ jährlich bezahlen.
Die meisten Gesellschaften (ich kenne bisher keine!) verlangen aber eine jährliche ZW!

Kann die Vers.-Gesellschaft die KFZ-Vers. vorzeitig kündigen, wenn mein Kunde dennoch ¼ jährliche Abschlagszahlungen im Voraus überweist???

Mit freundlichen Grüßen

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19.03.2018 16:06:05

Hallo,

vielleicht sollte der Kunde mal einen unabhängigen Makler fragen oder Sie
arbeiten mit den falschen Gesellschaften.

Die meisten Gesellschaften, die ich kenne akzeptieren auch monatliche
Zahlweise bei Lastschrift.

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20.03.2018 12:29:48

Hallo,

versuchen Sie es über die Generali oder DEVK. Das sind die mir bekannten
Versicherer die (noch)ein Herz für Kunden wie Ihren haben (hatten).

Mit herzlichen Grüßen

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20.03.2018 19:15:00

DAAAAAANKE

Mit freundlichen Grüßen

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