Aw: kein KTG im "Urlaub"
26.07.2010 17:47:57
Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],
keine Rechtsberatung, nur Anmerkung: Durch diesen Passus sichert sich der VR
gegen Zahlungen ab, für Personen die sich im Ausland befinden. Hier ist es
dem VR nicht möglich, Überprüfungen durchzuführen. Ein Urlaub ist davon
unberührt. Eine solche Regelung wäre auch nicht statthaft.
Mit kollegialen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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