man kriegt die Tür nicht zu....Gothaer

26.03.2012 11:34:42

Guten Tag werte Kollegen,

auf eine Anfrage eine Kunden bei seiner Gothaer Lebensversicherung, wie hoch denn der Gesamtbetrag der einegzahlten Beiträge incl. dymischer Erhöhungen sei, kam nach rund zwei Monaten folgende Antwort:

....Sie wünschen zu lhrer Versicherung eine Berechnung der eingezahlten Beiträge. Leider ist
es uns nicht möglich, diesen Wert per Knopfdruck abzurufen. Vielmehr wäre zur Feststellung
eine aufwändige manuelle Bearbeitung möglich, deshalb müssen wir davon absehen.
Bemerken möchten wir noch, dass Sie nach § 3 Absatz 4 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
nur Anspruch auf Abschrift bzw. Belege von Erklärungen haben, die in Bezug auf den
Vertrag abgegeben wurden. Zahlungsbelege und Beitragsaufstellungen,die die eingezahlten
Beiträge belegen, gehören nicht dazu, da sie keine Erklärungen sind.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir lhnen die gewünschte Berechnung nicht erstellen......

Was halten Siw davon und ist das rechtens??

Ihr

[Name ausgeblendet]

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