map-fax: LV-Bewertungsreserven

02.11.2004 10:23:19

Bewertungsreserven in der Lebensversicherung

Verbraucherschützer an sich sind schon eine tolle Sache. Wenn ihre Bestrebungen aber in Aktionismus abdriften und vor allem Ideologie und Theorie regiert, muss schon mal das Verfassungsgericht eingeschaltet werden. Wie beispielsweise in dieser Woche bezüglich der Einbeziehung der stillen Reserven in die Überschussbeteiligung.

Welche Rolle Bewertungsreserven für Lebensversicherer spielen, hat das Kapitalmarktdesaster der vergangenen Jahre ja wohl mehr als deutlich gezeigt. Ohne die stillen Reserven wäre die Mannheimer Leben jedenfalls kein Einzelfall geblieben. Klasse ist in diesem Zusammenhang auch die geplante Neuregelung des VVG, wonach Versicherer bei der Überschussbeteiligung auch nach dem Versicherungsvertragsrecht ausdrücklich verpflichtet sein sollen, „dem einzelnen Versicherungsnehmer diejenigen Überschüsse zuzuteilen, die durch seine Prämienzahlung „verursacht“, das [Name ausgeblendet]t durch Anlage der eingezahlten Prämie erwirtschaftet worden sind“. Jawoll liebe VVG-Kommission, ein Land verwaltet sich zu Tode. Dann soll auch mal jemand den Jungs und Mädels bei DaimlerChrysler erzählen, dass sie künftig die Erträge aus Aktien für jeden Aktieninhaber individuell auflisten müssen. So´n Quatsch!
map-fax 44/04(rkl)

Quelle: www.bvk.de

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Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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