rückwirkende VL-Zahlung

04.03.2004 10:52:34

Liebe Listenteilnehmer,

ich habe folgende Frage zu dem Thema VL und bräuchte die entsprechenden
Paragraphen / Gesetzeszitate.

Ein Kunde von mir hat über mich seine VL angelegt, die er bisher nicht
genutzt hat. Aus Erfahrung weis ich, das man dies bis zu 6 Monate
rückwirkend beantragen kann und sogar vom Öffentlichen Dienst bisher so
durchgeführt wurde.

Jetzt stellt sich ein Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) quer und will nur ab
dem nächsten Monat zahlen.

Wer kann mir sagen, wo verankert sein könnte, das der Arbeitgeber bis zu 6
Monate rückwirkend die VL leisten muss???

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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