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Maklervertrag seine Betreuung ausschließen kann. Ich stelle dann die Frage,%0D%0A> > sofern das möglich ist, was dann von unserem Berufsbild übrig bleibt."%0D%0A> %0D%0A> Übrig bleibt ƒ 93 HGB%0D%0A> "Wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses s t ä n d i g damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über ........, über Versicherungen, ...... übernimmt, hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers.%0D%0A> %0D%0A> Also keinen Maklervertrag machen!%0D%0A> Sondern sich vom Kunden einen Auftrag erteilen lassen %0D%0A> ggfls. - da müssten Juristen was dazu sagen - %0D%0A> %0D%0A> einen Musterauftrag dem Kunden zur Verfügung stellen, den dieser beliebig ändern, erweitern kann %0D%0A> und %0D%0A> der auch die Vereinbarungen zum Maklerlohn deutlich hervorhebt, %0D%0A> der Kunde soll wissen das er uns bezahlen muss %0D%0A> der VM will wissen, was der Kunde bereit ist zu zahlen%0D%0A> und %0D%0A> der nicht nach dem AGB-Gesetz als vorgeschriebener Vertrag des Maklers anzusehen ist, sondern ein Auftrag des Kunden bleibt.%0D%0A> %0D%0A> Diesen Auftrag sollte der VM annehmen oder zurückweisen können.%0D%0A> Dadurch bleibt der VM ein Vermittler der von Fall zu Fall tätig ist und%0D%0A> eben nicht die ständige Beratung seines Kunden übernimmt.%0D%0A> %0D%0A> Mit dem Abschluss bzw. Eindeckung des Risikos hat der VM seine Aufgabe erfüllt.%0D%0A> %0D%0A> Natürlich stellt sich sofort die Frage ob und in welchem Umfang dann "Bestandspflege" erlaubt ist, %0D%0A> welche Voraussetzungen daran zu knüpfen sind und ob und wie die Abschluss-Folge-Courtage nach dem 1. Vertragsjahr gesichert werden kann, %0D%0A> falls nicht zugleich auch eine Kostendeckungsvereinbarung für den Abschluss möglich ist.%0D%0A> Möglicherweise darf ja die Hilfe im Schadenfall auch als nicht ständige Tätigkeit im Auftrag erscheinen und somit die Abschluss-Folge-Courtage begründen.%0D%0A> %0D%0A> Mit freundlichem Gruß%0D%0A" > Auf diesen Beitrag antworten

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