schriftliche Vorfälligkeitsentschädigungsberechnungen

14.05.2006 12:57:51

Hallo werte Kollegen,

ich habe einen Kunden,der vor 7 Jahren ein Immobiliendarlehen i.H.v. €
500.000 aufgenommen hat. Aufgrund des damals hohen Zinssatzes interessiert
sich der Kunde für eine Umschuldung. Er hat sich in der Vergangenheit
bei seiner Hausbank, bei der er sowohl das GmbH-Geschäftskonto als auch das
Immobiliendarlehen laufen hat, die Vorfälligkeit mündlich geben lassen.

Man hatte ihm mit der psychologischen Argumentation mitgeteilt, dass man ihn
aus dem Darlehen lässt, wenn der Konkurs anmeldet, dann aber wäre seine
Bonität ruiniert. Was für eine Argumentation...

Meine Frage: Hat die Forderung nach einer schriftlichen
Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung irgendwelche negativen Auswirkungen
auf die Bonität? Ich habe erstmal dem Kunden nicht explizit empfohlen, nach
einer schriftlichen Berechnung zu fordern...wer weiß, ob die Bank dann
vielleicht auch noch möglicherweise betriebliche Darlehen auf einmal
kündigt, weil Sie auf den Kunden dann „keine Lust“ mehr hat.

Über die eine oder andere Anregung Ihrerseits würde ich mich freuen...

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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