spannender Versicherungsfall in der PHV - VR verweigert sich

03.07.2014 15:40:48

Werte KollegInnen,

die Reaktion des VR finde ich merkwürdig - im wahrsten Sinne des Wortes!

Gibt es ein Urteil zum Thema?

Die Betreuerin der VP schrieb:
"ich melde hiermit einen Schaden, den meine Betreute Frau [Name ausgeblendet]hat. Die Angelegenheit hat sich folgendermaßen zugetragen: als Frau [Name ausgeblendet]abgeschlossene Badezimmertür wieder öffnen wollte, hatte sie plötzlich den Türgriff in der Hand und war somit nicht in der Lage, das Badezimmer zu verlassen. Nachdem sie die ganze Nacht dort verbracht hatte, wurde sie immer verzweifelter und hat in ihrer Not die Tür mit einem scharfen Gegenstand malträtiert, so dass diese nun ersetzt werden muss.
Ich bitte um Zusendung der entsprechenden Unterlagen und um Schadenregulierung."

Stellungnahme des VR:
" am ... haben wir den Schaden wegen vorsätzlicher Beschädigung der Tür abgelehnt gegenüber dem VN."

Der Vorsatz ist ja unbestritten, aber es handelt sich um eine betreute Person, die in Panik gehandelt hat!

Danke für Einschätzungen, Tipps und Urteile!

Glück auf!

[Name ausgeblendet]

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08.07.2014 11:09:39

Danke für den input!

Es handelt sich um eine Berufsbetreuerin, die nicht vor Ort betreut wie z.B. in einem Heim oder Krankenhaus!

Für mich ist es ein Unterschied, ob ich bei einer Wutattacke eine Tür eintrete oder ob ich bei einer Panikattacke eine Tür aufbreche.
Der Versicherer hat nur lapidar abgelehnt - Vorsatz und basta.

Ich hatte schon zig Haftpflicht-Schäden auf dem Schreibtisch, aber nur 1x hat der VR auch mit "Abwehr von unberechtigten Ansprüchen" agiert und den Schadensfall erfolgreich abgewehrt.
Die Quote ist bedenkenswert.

In diesem Sinne
[Name ausgeblendet]

[Name ausgeblendet]

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08.07.2014 13:56:19

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

die Frage ist doch ob die Mieterin überhaupt schadensersatzpflichtig ist!

Die Mietsache hatte einen schweren Mangel.
Dieses ist dem Vermieter anzulasten, nicht dem Mieter.

Der Mieter musste sich befreien.
Das geht im konkreten Fall vermutlich nur mit Gewalt.
Laut Sachverhalt kein Telefon, kein Werkzeug und auf Hilferufe hat auch
keiner reagiert.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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