steuerliches Geltendmachen von Beiträgen zur Lebensversicherung im Rahmen der Sonderausgaben (Vertragsabschluss bis 2004)

02.12.2005 09:36:03

Hallo Kollegen,
wir sind alle keine Steuerberater, aber wir sprechen über diese Themen
zwangsläufig mit unseren Kunden.
Heute tat sich bei mir eine Wissenslücke auf: ich wurde von einem
Steuerberater gefragt, in welche Kategorie er eine in 2004
abgeschlossene Lebensversicherung einorden muss -
Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.
Das DATEV-Programm fordert diese Einordnung, da bei
Kapitallebensversicherung nur 88% der Beiträge als Sonderausgaben
anerkannt werden, bei der Rentenversicherung 100%. Das war mir neu. Der
Steuerberater sagte, dass das seit 2004 gelte (Gesetzesänderung). Eine
Begründung sei ihm auch nicht bekannt, aber wenn das DATEV-Programm das
so vorgibt, wird es schon stimmen.
Wer kann mir mit weiteren Informationen helfen?

[Name ausgeblendet]

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