versteckte Prämienerhöhung VS-HV Makler: § 34 c Abs. 1 Nr. 2 => § 34 i GewO (Baufi)

10.06.2016 12:29:34

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am 1. Juni kam Post von der ERGO betreffend meiner Berufshaftpflicht.
Mit Blick auf § 34 i GewO (Immobilienfinanzierung) bot man mir die
Umstellung meines Altvertrages an.
Für 500.000 EUR VS sollte ich knapp 100 EUR mehr Prämie bezahlen und würde
dann eine Bestätigung zur Vorlage bei der IHK bekommen.
Antwort bis 24.06.2016 erbeten.

Da mein Vertrag seit 20 Jahren den alten § 34 c Abs. 1 Nr. 2 (Finanzierungen
ohne Einschränkung und damit sind Immobilienfinanzierungen ebenfalls darin
enthalten) umfasst und aktuell eine VS von 1,5 Mio EUR vereinbart ist hatte
ich naturgemäß kein Interesse an einer Reduzierung der VS für
Immobilienfinanzierungen um 66 Prozent gegen einen satten Mehrbeitrag.
Also bedankte ich mich für das freundliche Angebot, lehnte es freundlich und
bestimmt ab und bat um Vertragsumschreibung entsprechend der Neugestaltung
des Gewerberechts (also: "§ 34 c Abs. 1 Nr. 2 und § 34 i GewO").
Der Vertrag mit Hauptfälligkeit 31.12. ist beidseitig ungekündigt, eine
Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der IHK wurde angefordert.

Heute bekam ich dann eine Antwort.
Die beinhaltete ganz stumpf den Vergleich Alte Gesetzeslage - neue
Gesetzeslage ("Textbaustein 1").
und die Erinnerung an die Frist 24.06.2016.
Das ein Sachbearbeiter nicht so dumm ist einen sachverständig formulierten
Text nicht zu lesen oder gar zu verstehen unterstelle ich, Irrtum nur zu 99
Prozent ausgeschlossen.
Das Ding hat also System.
Ich habe nunmehr eine sehr bestimmte und unmissverständliche Rückantwort
gegeben (Aufforderung zur Vertragstreue und Erfüllung von Nebenpflichten)
und werde zur gegebenen Zeit auch über die Antwort dazu berichten.

Insoweit meine Bitte und Frage an Sie (in einem engen Markt sind ja häufig
die Angebote sehr ähnlich ...):

Haben Sie bereits Ähnliches erlebt?
Welcher Versicherer?
Und selbstverständlich:
Haben Sie positive Erfahrungen gemacht, insbesondere bereits problemlose
Umstellungen erlebt?

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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10.06.2016 14:15:17

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich bin bei Hans [Name ausgeblendet] GmbH versichert und dort habe ich es so gemacht,
dass ich den neuen Vertragsteil 34i beantragt habe und gleichzeitig den
Umsatz aus der Baufi-Vermittlung aus meiner "alten" VSH ausschliessen
und rabattieren lasse. Somit sollte ggf. das ganze Null auf Null
aufgehen, ausser, dass die VS für den 34i eben etwas geringer ist. Aber
das ist egal, da Schäden über 500000 Euro nicht zu erwarten sind.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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10.06.2016 16:30:38

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

auch bei mir hat die ERGO dieses Forderung gestellt!

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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10.06.2016 17:47:33

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

auch ich habe genauso ein Schreiben von der ERGO bekommen. Die Eckdaten sind
die gleichen.
Nur liegt das Schreiben noch unbearbeitet auf meinem Schreibtisch.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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10.06.2016 22:51:11

Es ist richtig, dass für diesen speziellen Bereich, der nun unter den 34i fällt, eine Verschlechterung in Form einer reduzierten Versicherungssumme erzielt wird. Das ist ein hausgemachtes Problem der ERGO, da man die Versicherungssumme für sonstige (nicht regulierte) Finanzdienstleistungen immer der Versicherungssumme für den 34d angepasst hat. 

Der Versicherer kann im Grunde genommen den Vertrag unverändert lassen (also ohne den 34i), den 34i prämienfrei mitversichern oder eben eine Prämie erheben. Letzteres ist als Umstellungsangebot zu verstehen. Das Argument der Versicherer ist der Umstand, dass ein eigener Deckungsstock zur Verfügung gestellt werden muss.  

Als VSH Underwriter (für den SdV) teile ich diese Meinung jedoch nicht. In den letzten Jahren hat man sich in dem engen VSH Markt mit Leistungsverbesserungen überschlagen, man findet sogar Vertragsstrafen und Eigenschadendeckungen. Nahezu überall (ausnahme: ERGO) hat man selbst bei Einführung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung die Versicherungssummen prämienfrei von 250.000 oder 500.000 auf mittlerweile gängige 1.500.000 erhöht. 

Ausgerechnet bei Finanzierungen wird nun eine Prämie erhoben. Das kann man dem Kunden - in diesem Fall also dem Vermittler - nur schwerlich verkaufen. 

Bei unseren Partnern wird das Thema demzufolge unterschiedlich behandelt. Während ERGO und Allcura Zuschläge erheben, geben HDI und VHV uns den 34i in unseren Vermittlerkonzepten prämienfrei. 

Man sollte übrigens immer darauf achten, dass der bisherige 34c im Versicherungsschutz enthalten bleibt. Der 34i bezieht sich ja bekanntlich nur auf Verbraucher und Finanzierungen in Zusammenhang mit Immobilien. 

Viele Grüsse

[Name ausgeblendet]

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