virtueller Briefkasten

11.02.2011 13:47:23

Sehr geehrte KollegINNen,

ein sicher interessantes Thema.

§ 130 BGB; http://dejure.org/gesetze/BGB/130.html
allgemeine Definition:
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung wird gemäß § 130 BGB erst mit
Zugang wirksam.
Für den Zugang einer verkörperten Willenserklärung ist es erforderlich, dass
die Willenserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass
bei Zugrundelegung gewöhnlicher Verhältnisse mit der Kenntnisnahme durch den
Empfänger zu rechnen ist.

Post ist also erst dann zugegangen, wenn sie in den Empfangsbereich des
Empfängers gelangt ist.
Das ist der Briefkasten vor der Tür.
Das ist ein FAX.
Das ist eine eMail an das Postfach des Empfängers.

Nicht zugegangen sind dagegen Nachrichten, die nicht in den Empfangsbereich
des Vermittlers gelangt sind, sondern nur in ein Postfach beim Versender
abgelegt wurden.
Zugegangen sind diese erst dann, wenn der Vermittler diese abholt.
Ausnahme:
Das ist so zwischen den Parteien vereinbart.

Was für einen Agenten oder Mehrfachagenten mit einer handvoll Anbindungen
noch einfach zu bewerkstelligen ist, wird für den Makler zum Problem.
In der Praxis ist es für einen Makler mit in aller Regel 50 und mehr
Geschäftsanbindungen unmöglich, auf 50 und mehr Server einzeln zuzugreifen
und diese regelmäßig zu kontrollieren.
Produktanbieter, die mit Maklern zusammenarbeiten, sollten daher Ihren
Postweg so organisieren, daß der Versand per eMail (z.B. als PDF) erfolgt.

Folgen können sein:
1) fehlende Stornonachbearbeitungsmitteilungen führen dazu, das der
Courtageanspruch bestehen bleibt und keine Haftung des Maklers für den
stornierten Vertrag besteht..
2) Deckungsaufgaben, die durch den Makler mit Annahmevereinbarung
weitergeleitet wurden, und nicht zurückgewiesen wurden, gelten als aufgeben,
bis ein Widerruf erfolgt.
3) Kündigungen, die nicht rechtzeitig zurückgewiesen werden gelten als
angenommen.
4.) usw.

Welche Unternehmen kennen Sie, die Ihre elektronischen Dokumente nicht dem
Makler zustellen, sondern ausschließlich auf dem Versicherungsserver
"bereitlegen"?
BGV
HDI

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...