wo ist denn nun eigentlich der Gerichststand bei LV s

10.03.2008 13:54:40

Guten Tag werte Kollegen,

im VVG wird als Gerichtsstand der Ort festgelgt in dem der
Vermittlungs"agent" des Vertrages seinen Wohn-/Geschäftssitz zum Vetragsabschlusszeitpunkt
hatte. In den Versicherungsbedingungen (hier AM Leben) wird als Gerichtsstand
der Konzernhauptsitz genannt.

Frage1) was gilt? Frage 2) was gilt, wenn der Vetragsabschluss durch die
Vermittlung eines Versicherungsmaklers, der ja bekanntlich kein "Agent" ist
zustandekam?

Besten Dank für alle sachdienlichen Hinweise,

Ihr

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...