"Arbeitgebern droht erweiterte Haftung"

Sogenannte Spätehenklauseln, die die betriebliche Versorgung von Hinterbliebenen einschränken, können nach dem AGG unwirksam sein. Das entschied zuletzt das BAG. Was das Urteil für Arbeitgeber bedeutet und worauf sie nun achten müssen, erklärt der Ar ...

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