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10.08.2009 - dvb-Presseservice

‚Zwangseinweisung’ für ungebundene Vermittler offener Investmentfonds in ein Haftungsdach scheint vom Tisch zu sein!

Die auch von der INVERS Versicherungsvermittlungs GmbH (INVERS) bei den zuständigen Ministerien vorgebrachten, sachlichen Argumente führten zu einem schönen Erfolg für ungebundene Vermittler offener Investmentfonds. Die ‚Zwangseinweisung’ in ein Haftungsdach scheint vom Tisch zu sein, die Vermittlung von offenen Investmentfonds nach § 34c GewO hat weiterhin Bestand. So geht es jedenfalls aus Drucksache 16/13612 des Deutschen Bundestages hervor. Dafür hatte sich INVERS vehement eingesetzt.

Für weitere Verbesserungen im Rahmen der Vermittlung von Anlageprodukten hatte sich INVERS verwendet und verfolgte insoweit die gleichen Interessen wie der AfW und andere Vermittlerverbände. Hierzu gehörte insbesondere die Ablehnung einer Regelung zur pauschalen Beweislastumkehr zu Lasten der Vermittler. Auch diese wenig nachvollziehbare Idee scheint keinen Bestand zu haben.

Positiv ist anzumerken, dass die Verbraucherzentralen nunmehr von staatlicher Stelle aufgefordert werden, zusammen mit der Finanzwirtschaft und den Verbraucherverbänden nach Wegen zu suchen, um über eine freiwillige Zertifizierung von Produkten und Vertriebswegen für mehr Transparenz und Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu sorgen. Damit wird hoffentlich die derzeit zu beobachtende Vorgehensweise der Verbraucherzentralen ein Ende finden, sämtliche Gesprächsangebote zum Dialog mit Vermittlern, Vermittlerverbänden sowie Produktgebern zur Verbesserung der Beratungsleistungen abzulehnen.

Ungeklärt ist allerdings aus Sicht INVERS nach wie vor, wie die freiwillige Zertifizierung erfolgen soll und wer für die Richtigkeit der Zertifikate einzustehen hat, mithin die Haftung übernimmt.

Ebenfalls positiv bewertet INVERS, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband personell und finanziell gestärkt wird und zwar mit dem Ziel, in der Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Hinweise und Erfahrungen der Verbraucher systematisch zu erfassen, auszuwerten und Fehlentwicklungen aufzuzeigen. Dabei darf jedoch die Hoffnung geäußert werden, dass diese Aufgabe nicht durch die Verbraucherzentralen fehlinterpretiert wird mit der Folge, dass eine pauschale Verunglimpfung von Versicherungsvermittlern stattfindet, wie dies bedauerlicherweise im bekannten „Finanzhai-Video“ (siehe auch INVERS Pressemitteilung vom 25.06.2009) geschehen ist.

Negativ bewertet die INVERS allerdings das Ansinnen des Gesetzgebers, einen massiven Ausbau des Finanz-Beratungsangebots der Verbraucherzentralen der Länder zu unterstützen. Es wird hier offensichtlich beabsichtigt, eine staatlich geförderte Gegenkraft zur Finanzwirtschaft, insbesondere Vermittlern, aufzubauen. Die Kritik von INVERS bezieht sich darauf, dass ein fairer Wettbewerb der verschiedenen Beratungsanbieter nur dann stattfinden kann, wenn diese unter vergleichbaren Bedingungen ihre Leistungen erbringen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass Verbraucherzentralen das Recht eingeräumt wird, gegen ein Entgelt, mithin letztlich ein Honorar, eine Beratung durchzuführen unter Umgehung und Befreiung von den für jeden Versicherungsvermittler geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. INVERS fordert daher, dass Verbraucherverbände sowie die jeweils tätigen Mitarbeiter sich ebenfalls im Vermittlerregister registrieren zu lassen haben, eine entsprechende Qualifikation für ihre beratende Tätigkeit nachweisen sowie für ihre Beratungsleistungen haftend einstehen.

Um dem Versicherungsmakler die Möglichkeit zu geben, sich der Konkurrenz in Augenhöhe zu stellen, ist es aus Sicht von INVERS erforderlich, dass der Versicherungsmakler ebenfalls berechtigt ist, Endverbraucher gegen Honorar zu beraten, nicht an das Provisionsabgabeverbot gebunden ist und in jedem Einzelfall die Auswahlmöglichkeit hat, ob er ein Honorar oder eine Courtage vereinbart. Vorgenanntes auf der Grundlage einer gesetzlichen Gebührenordnung, welche vergleichbar mit der eines Steuerberaters, Rechtsanwalts oder Arztes ist. Mithin hat diese Gebührenordnung für alle Berater und Vermittler zu gelten, eben auch für Verbraucherverbände.

Letztlich haben im Beratungs-/Vermittlungsprozess bestimmte Bedingungen für jeden Berater und Vermittler zu gelten. INVERS fordert aus diesem Grund eine Registrierungs- und Dokumentationspflicht auch für Verbraucherzentralen, mit der Folge, dass die Verbraucherzentralen wie sonstige Vermittler/Berater für den erteilten Rat haften und der Kunde durch die erforderliche Vermögensschadenhaftpflicht bei Fehlberatung geschützt ist. Nur dann wird der Rat suchende Kunde letztlich in die Situation versetzt, die Leistungen der Verbraucherzentralen mit denen freier Vermittler zu vergleichen und im Zweifel auch eine Verbraucherzentrale für Fehlberatung in die Haftung zu nehmen.



Herr Udo Rummelt
Tel.: 0341-5256129
Fax: 0341-5256201
E-Mail: Udo.Rummelt@invers-gruppe.de

INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH
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