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25.08.2006 - dvb-Presseservice

Ärzte warnen vor staatlicher Einheitskasse mit Zuteilungsmedizin - BÄK und KBV: Gesetzespläne führen zur Demontage der PKV

Die Spitzenorganisationen der Ärzteschaft lehnen die staatsmedizinischen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Destabilisierung des bewährten dualen Krankenversicherungssystems kategorisch ab. "Das Ministerium arbeitet weiterhin an der Zerstörung der privaten Vollversicherung, um eine Verstaatlichung der Krankenversicherung durchzusetzen. Denn trotz gegenteiliger Behauptungen des BMG soll nach den aktuellen Plänen der Privaten Krankenversicherung die Geschäftsgrundlage entzogen werden", kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe die jetzt bekannt gewordenen Pläne zur Umwandlung der PKV in eine "substitutive Krankenversicherung". "Offensichtlich sollen die Versicherungssysteme auf niedrigem Niveau angeglichen werden. Deshalb auch soll den privaten Krankenversicherern ein GKV-kompatibler Basistarif mit Kontrahierungszwang und Verbot der Risikoprüfung auferlegt werden. Das Zukunftsmodell einer auf Kapitaldeckung basierenden Krankenversicherung wird demontiert, um den Weg frei zu machen für eine staatlich kontrollierte Einheitszwangsversicherung mit Zuteilungsmedizin und Abschaffung der Therapiefreiheit für Patienten und Ärzte", kritisierte Hoppe.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, sagte: "Mit dem Gesetz wird nicht der Wettbewerb zwischen den Systemen gestärkt, sondern der Wettbewerb zu Lasten der PKV reglementiert. Die angedrohten Prämiensteigerungen von bis zu 37 Prozent werden dann zwangsläufig zu dramatischen Einsparungen auf Seiten der Ärzte und Krankenhäuser führen und viele Ärzte in den Ruin treiben." Köhler forderte, die Unterfinanzierung in der vertragsärztlichen Versorgung endlich zu beenden: "Die Budgets müssen weg. Ob die Budgetierung wirklich abgeschafft wird, ist allerdings immer noch unklar. Eine Kompensation durch die privatärztliche Leistungserbringung würde - so viel scheint sicher zu sein - wegfallen. Das wäre dann aber der Einstieg in den Ausstieg aus der vertragsärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte", sagte Köhler.

Die ärztlichen Spitzenorganisationen warnten die Regierung davor, die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Vergütungsgrundlage für die privatärztliche Behandlung in Praxen und Krankenhäusern zur Disposition zu stellen. "Die GOÄ muss als eigenständiges Bewertungs- und Preissystem für ärztliche Leistungen weiterentwickelt werden, weil sie keine rationierende Begrenzung der Leistungen kennt, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung längst üblich ist", sagten Hoppe und Köhler übereinstimmend. Die ordnungspolitischen Funktionen der GOÄ drohten aber verloren zu gehen, weil die politisch Verantwortlichen seit über einem Jahrzehnt die notwendige Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses und die Angleichung an die wirtschaftliche Entwicklung verschleppten. Die politische Antwort auf diesen Reformbedarf der GOÄ dürfe nicht sein, das GOÄ-Vergütungsniveau mit seinen Verwerfungen abzusenken und freiberufliche Ärzte gesetzlich zu zwingen, zu einem unzumutbaren Einheitshonorar zu behandeln. Dies würde die bestehende Unterfinanzierung noch weiter verschärfen und den unverzichtbaren Beitrag aus privatärztlicher Behandlung für Ärzte und Krankenhäuser erheblich mindern. "Wir lehnen daher die geplanten Eingriffe in die amtliche Gebührenordnung ebenso ab wie die vorgesehene Schwächung des bewährten gegliederten Versicherungssystems. Die Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung muss behoben werden. Dieses Problem kann nicht durch Zerstörung der leistungsfähigen privaten Krankenversicherung gelöst werden", erklärten die Spitzenvertreter der Ärzteschaft.



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