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09.09.2013 - dvb-Presseservice

Ärztliche Großpraxen im Trend - HDI bietet Spezialkonzept

Bei niedergelassenen Ärzten liegt der Zusammenschluss zu Großpraxen voll im Trend. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das im Jahr 2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG). Die durch die Gesetzesänderung neu geschaffenen Spielräume werden von Ärzten gerne und zunehmend genutzt, bieten sie doch sowohl Ärzten als auch Patienten häufig eine ganze Reihe von Vorteilen. Die HDI Versicherung rät in diesem Zusammenhang Ärzten jedoch dringend, sich auch mit den durch den Zusammenschluss entstehenden Haftungsrisiken gründlich auseinander zusetzen.

Haftungsrechtliche Risiken vermeiden

Häufig stellt die HDI Versicherung bei Kundenkontakten und bei Schadenfällen fest, dass bei Zusammenschlüssen von Einzelpraxen zu Großpraxen den Aspekten des Berufshaftpflichtschutzes nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Denn nicht selten versäumen die Beteiligten im Rahmen von Großpraxis-Gründungen, die Berufshaftpflichtverträge der einzelnen Partner zu prüfen, anzupassen und wenn möglich zusammenzuführen.

Hier ist der Vermittler mit seinem Know-how gefragt. Denn grundsätzlich empfiehlt es sich für Großpraxen, Versicherungsverträge soweit wie möglich, auf einen Versicherer zu bündeln. So kann es im Schadenfall erhebliche Nachteile haben, wenn der Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz der Partner bei unterschiedlichen Gesellschaften platziert ist. Dadurch entstehende Deckungslücken, unterschiedliche Versicherungsbedingungen oder Deckungssummen können für einzelne Partner und die ganze Praxis existenzbedrohend werden.

Absicherung mit dem HDI- Großpraxenkonzept

Den passenden Versicherungsschutz für die ärztliche Großpraxis mit mindestens drei Partnern bietet das HDI Großpraxenkonzept. Neben den umfassenden  Deckungen und Leistungen, die HDI auch Einzelpraxen zur Verfügung stellen, berücksichtigt das Konzept  insbesondere den speziellen Anforderungen von Großpraxen an ihren Versicherungsschutz.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Eine Risikoanalyse für das Gesamtkonstrukt
  • Ein Vertrag, der alle Besonderheiten der Praxis berücksichtigt
  • Vertragsbetreuung in einer Hand
  • Deckungssumme 10 Mio. für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden 3-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
  • 3-jährige Vertragsdauer ohne Zuschlag
  • Gesamtbetrachtung des Risikos (Ausgleichsmöglichkeit bei Vorschadenbelastung einzelner Partner)
  • Vermeidung von Deckungslücken bei Praxisverflechtungen
  • Risikoanpassungen/-erweiterungen nur in einem Vertrag notwendig
  • Anpassung personeller Veränderungen in nur einem Vertrag
  • Prämienfreie Mitversicherung neu einsteigender Inhaber und Teilhaber bis zu 2 Monate (subsidiär)
  • DIL/DIC-Deckung (Konditionen- und Deckungssummendifferenz-Deckungen) für alle Partner sowie für neu einsteigende Inhaber und Teilhaber bis zu einem Jahr (gegen Zuschlag) möglich
  • Schadenbearbeitung aus einer Hand

Das Großpraxenkonzept kann jedoch nur für Praxen Anwendung finden, die gesamtschuldnerisch haften.

Unser Tipp für Vermittler

Die HDI Versicherung empfiehlt Vermittlern, mit ihren Kunden zu diesem Konzept umgehend Kontakt aufzunehmen, wenn ihnen bekannt wird, dass sich drei oder mehr Ärzte in einer Großpraxis zusammenschließen.

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Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Maklerbetreuer von HDI.



Für weitere Presseinformationen:
Herr Andreas Ahrenbeck
Kommunikation
Tel.: +49 511 645-4746
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E-Mail: andreas.ahrenbeck@hdi.de

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