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31.10.2006 - dvb-Presseservice

Übergangsfrist für die „Nachqualifikation“ endet unverändert am 31.12.2008

Am 26.10.2006 ist im Bundestag das Gesetz zur Neuregelung der Versicherungsvermittlung in zweiter und dritter Lesung verabschiedet worden. Dabei hat der Deutsche Bundestag das Inkrafttreten des Gesetzes um zwei Monate nach hinten verschoben. Damit gilt das neue Regelwerk ab Mitte/Ende Mai 2007.

Die auf Qualifikation und Personalberatung von Finanzdienstleistern spezialisierte GOING PUBLIC! AG & Co. KG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass durch die Verschiebung des Inkrafttretens sich aber nichts an der Übergangsfrist/ Karenzzeit geändert hat. Diese gilt weiterhin bis 31.12.2008 sofern das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Und davon gehen alle Experten einhellig aus.

„Uns ist es sehr wichtig zu betonen, dass durch die Verschiebung des Inkrafttreten des neuen Vermittlergesetzes nicht automatisch das Ende der Übergangsfrist nach hinten rückt.“ so GOING PUBLIC! Vorstand Wolfgang Kuckertz. „Sie endet weiterhin am 31.12.2008. Wir empfehlen, dass alle Vermittler und Personalverantwortlichen dies bei ihrer Qualifikationsplanung berücksichtigen.“ empfiehlt Kuckertz.

Weitere Informationen rund um die Vermittlerrichtlinie erhalten Vermittler und Makler auf der GOING PUBLIC! Homepage unter http://www.going-public.edu



Marketing
Herr Frank Rottenbacher
E-Mail: F.Rottenbacher@going-public.edu

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