Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist nicht widerruflich

Überträgt ein Autofahrer seine Schadenfreiheitsklasse aus der Kfz-Versicherung auf einen Dritten, ist der Rabatt für Ihn unwiderruflich verloren. Schließt er eine neue Kfz-Versicherung ab, wird er so gestellt, als gebe es keine unfall- oder schadenfr ...

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