§ 34i GewO: Referentenentwurf veröffentlicht

Ab dem 21.03.2017 benötigen alle Vermittler von grundbuchlich abgesicherten Immobiliendarlehen eine Erlaubnis gem. § 34i GewO. Diese Erlaubnis kann ab dem 21.03.2016 beantragt werden. Aufgrund der Vorgaben aus Brüssel gibt es somit eine Übergangsfris ...

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