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17.02.2006 - dvb-Presseservice

Änderungen vielleicht schon ab Juli 2006

Das Bundeskabinett hatte bereits in seiner Klausurtagung in Genshagen beschlossen, den pauschalen Abgaben- und Steuersatz auf Minijobs bis 400 Euro Monatseinkommen von bisher 25 auf 30 Prozent anzuheben. Ein ministerielles Arbeitspapier für ein Gesetz sieht die Änderungen bereits zum 1. Juli 2006 vor.

Der Minijob war im Zuge der Arbeitsmarktreform „Hartz I“ vereinfacht worden, die Zahl der geringfügig Beschäftigten lag im September 2005 bei 6,7 Millionen, davon allein 800.000 im Einzelhandel. Auf die Unternehmer kommt jetzt eine nicht unerhebliche Mehrbelastung zu: ein 400-Euro-Job kostet sie zukünftig 520 Euro statt 500 Euro.

Dennoch werden Minijobs für Unternehmer ein wichtiges Instrument bleiben, wenn sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitlich und finanziell flexibel beschäftigen wollen. Und dazu sind angesichts der wirtschaftlichen Lage viele Unternehmer gezwungen. Aber auch bei einem Minijob sollten Arbeitgeber unbedingt einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließen – das kann in einem späteren Streitfall viel Geld und Zeit sparen.

Einen besonderen Service hierzu bietet die Haufe Mediengruppe unter www.haufe.de/minijob. Dort finden Unternehmer ein Vertragsmuster mit weitergehenden Informationen zum kostenlosen Download.    

Über den aktuellen Stand der geplanten Änderungen bei den Minijobs informiert die Haufe Mediengruppe unter http://presse.haufe.de. Alle aktuellen Entwicklungen werden hier veröffentlicht und kommentiert.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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