Übergangsregel zum Jahreswechsel beim SV-Meldeverfahren
Zum 1. Januar 2016 treten viele Änderungen im Meldeverfahren in Kraft. Damit es zum Jahreswechsel nicht stressig wird, hat die Sozialversicherung eine Übergangsregel für alle Verfahren vorgesehen. Bis zum 31. März 2016 können Meldungen noch in der al ...