Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist nicht widerruflich
Überträgt ein Autofahrer seine Schadenfreiheitsklasse aus der Kfz-Versicherung auf einen Dritten, ist der Rabatt für Ihn unwiderruflich verloren. Schließt er eine neue Kfz-Versicherung ab, wird er so gestellt, als gebe es keine unfall- oder schadenfr ...