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04.09.2007 - dvb-Presseservice

1. Vorfälligkeit: So schützt man sich vor Entschädigungsforderungen der Bank

Wer einen Darlehensvertrag zur Finanzierung der eigenen vier Wände schließt, verpflichtet sich nicht nur zur Rückzahlung der Darlehenssumme, sondern auch zur Zahlung der vereinbarten Zinsen für die gesamte Laufzeit. Möchten Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen, kann die kreditgebende Bank eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dies ist eine Art entgangener (Zins-)Gewinn und umfasst in etwa die Spanne zwischen dem Kreditzins und dem Zins, den die Bank selbst am Kapitalmarkt für die Darlehensumme zahlen muss. Abhängig von Laufzeit und Höhe können hier leicht einige Tausend Euro Entschädigung zusammenkommen.

Zur Ablösung des Darlehens kommt es in der Regel, wenn das Haus oder die Wohnung, für dessen Finanzierung das Darlehen aufgenommen wurde, verkauft wird. Das kann verschiedene Gründe haben: berufsbedingter Umzug, leider auch Zwangsverkauf wegen Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder gar Todesfall. In der Regel verzichten die Banken nicht auf den Zinsgewinn, denn dieser ist eine fest kalkulierte Einnahme. Wer besonders flexibel sein will, für den bietet sich an, sich gegen Vorfälligkeitsentschädigungen zu schützen und dies mit einer flexiblen Baufinanzierung. Bei diesem Kombinationsangebot aus Darlehen und Vorfälligkeitsschutz hat der Kunde die Möglichkeit, seine Verbindlichkeiten nach dem Verkauf seiner Immobilie aufgrund eines berufsbedingten Umzugs oder des Eintritts eines Härtefalles wie Tod, Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit vorzeitig zurückzuführen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

In einer Zeit, in der die selbst genutzte Immobilie als Altersvorsorge immer wichtiger wird, in der aber auch mit einem festen Arbeitsplatz am gleichen Ort nicht mehr fest gerechnet werden kann, bietet sich der Abschluss eines solchen Vorfälligkeitsschutzes an. Weitere Informationen bietet Dr. Klein im Internet unter www.drklein.de/baufinanzierung.html



Herr Volker Bitzer
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