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04.05.2011 - dvb-Presseservice

2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung am 27.05.2011 in Köln wirft seine Schatten voraus

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) erhöht personelle und wissenschaftliche Kapazitäten – Rechtsanwalt Jochen Grünhagen von der renommierten Sozietät „Buse Heberer Fromm“ verstärkt Fachkommissionen „bAV 2“

Im Zuge seiner sehr erfolgreichen Marktdurchdringung und des hierdurch enorm gestiegenen Aufgabenspektrums hat der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) zum 01. Mai 2011 den Leitungsbereich seiner Fachkommission „bav 2 / nicht versicherungsförmige Durchführungswege“ mit Herrn Rechtsanwalt Jochen Grünhagen von der international renommierten Rechtsanwalts- und Steuerberatungssozietät „Buse Heberer Fromm“ verstärkt. Gemeinsam mit der bereits amtierenden Leiterin Frau Marita Müllmann, bildet daher Herr Grünhagen ab sofort die „Doppelspitze“ der Fachkommission „bAV 2“.

Die Fachkommissionen des BRBZ bilden das "Herzstück" seiner Verbandsarbeit. In diesen Arbeitsgruppen findet das praktische Arbeiten des BRBZ hinsichtlich aller relevanter Themenfelder der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontenlösungen statt. Diesbezüglich kümmert sich die Fachkommission „bAV 2“ um alle rechtswissenschaftlichen, rechtspolitischen und anwendungsrechtlichen Aufgabenstellungen der nicht versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.

Als Full-Service-Kanzlei berät die Sozietät „Buse Heberer Fromm“ mit mehr als 120 Berufsträgern an nationalen und internationalen u. a. zu allen Fragen des Arbeitsrechts, des Bank- und Finanzrecht, des Gesellschaftsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts, des Steuerrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Jochen Grünhagen besetzt in diesem Zusammenhang als Fachanwalt für Arbeitsrecht als Schwerpunktebereiche das Arbeitsrecht, das allgemeine Zivilrecht und das Recht der betrieblichen Altersversorgung.

Gerade im Vorfeld des nun kurz bevorstehenden „2. BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung 2011“ am 27.05.2011 in Köln ist der Marktzuspruch gegenüber dem BRBZ weiter enorm angestiegen, sodass der erforderliche personelle und wissenschaftliche Anbau von Rechtsexperten die zwangsläufige Folge des nachhaltigen Markterfolgs des BRBZ darstellt. Hierbei werden nicht nur die berufsrechtlichen Expertisen in Anspruch genommen, sondern vermehrt auch die durch den BRBZ bereitgestellten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Form der „Deutschen Lehr- und Praxisakademie zur betrieblichen Altersversorgung“ .Alle handelnden Personen des BRBZ stehen im Rahmen des „2. BRBZ-Rechtsberatungskongresses“ für entsprechende Hintergrundinformationen umfassend zur Verfügung.

Über den »2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung«:
Thema: Die Fakten zur bAV und Rechtsberatung
Termin: 27. Mai 2011 von 9:00 bis 17:30 Uhr
Ort: Köln, Dorint An der Messe Köln
Anmeldung und Rahmendaten: www.brbz-kongress.de

Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Berufsrechtsfragen in der bAV.

Prof. Dr. Achim Schunder,
Rechtsanwalt, Schriftleiter »Neue Juristische Wochenschrift« (NJW) und »Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht« (NZA), Frankfurt; Niederlassungsleiter der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt.

Sein Thema: Betriebliche Altersversorgung als unabdingbares Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung.

Prof. Dr. Martin Henssler,
geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln; Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages. Herausgeber und Autor zahlreicher Standardkommentierungen der Rechtswissenschaft.

Sein Thema: »Bundesrechtsanwaltsordnung, Rechtsdienstleistungsgesetz, Gewerbeordnung, Versicherungsvertragsgesetz, »Zweitberufsverbote« und »doppelte« Zulassungen – Aktuelle gutachterliche Stellungnahme: Abstrakte Rechtsberatungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung?«

Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG und Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität Berlin.

Sein Thema: »Unerlaubte Rechtsberatung und betriebliche Altersversorgung.«

Prof. Dr. Hanns Prütting,
Professur für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an der Universität zu Köln. Weitere Tätigkeiten für und an der Universität zu Köln: Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Mitdirektor des Instituts für Anwaltsrecht. Vorsitzender des Vorstandes der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer.

Sein Thema: »Rechtsberatung und Europarecht – Bundesrechtsanwaltsordnung und Rechtsdienstleistungsgesetz: Deutsches Rechtsberatungsmonopol im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben«.

Prof. Dr. Volker Rieble,
Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München und Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LMU.

Sein Thema: »Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen zur betrieblichen Altersversorgung«.

Jens Intemann,
Richter am Niedersächsischen Finanzgericht; Vorträge und Publikationen zum Ertragsteuer-/ Körperschaftsteuer- und Verfahrensrecht; Mitautor des EStG/KStG-Kommentars Herrmann/ Heuer/Raupach und des AO-Kommentars Pahlke/Koenig. Seit Sommersemester 2008 Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaft am Institut für Finanz- und Steuerrecht.

Sein Thema: »Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer – Neueste Rechtsprechung zur (körperschaft-)steuerlichen Anerkennung«.

Moderation: Dr. Volker Römermann.

Weitere Informationen über den Verband und den Kongress finden Sie unter:
www.brbz-kongress.de
und www.brbz.de.



Journalisten wenden sich bitte für weitere Informationen an:
Herr Detlef Lülsdorf
Geschäftsführer und Pressesprecher des BRBZ
Tel.: 0221 168 00 61 - 0
E-Mail: dl@brbz.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und
Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.